Zuschüsse zu Sehhilfen Ihrer Krankenkasse

Van Schwaamen ist präqualifiziert!

 

Was ist eine Präqualifizierung?

 

Um mit einer gesetzlichen Krankenkasse Verträge schließen zu können und Leistungen abrechnen zu dürfen, muss ein Augenoptikbetrieb  persönliche, räumliche und sachliche Voraussetzungen erfüllt haben. Mit der sogenannten „Präqualifizierung“ wird diese Eignung als Vertragspartner gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nachgewiesen.  Augenoptiker erhalten dieses Zertifikat von einer zuständigen Präqualifizierungsstelle.

 

Was bedeutet das für Sie?

 

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie bei bestimmten Sehfehlern Anspruch auf einen Zuschuss zu Brillengläsern oder Kontaktlinsen. Dies betrifft besonders alle Kinder, aber auch Personen mit speziellen Sehfehlern. Durch neue gesetzliche Bestimmungen ist der Kreis der Berechtigten vergrößert worden. Längst nicht alle Augenoptiker haben aber die Berechtigung, diesen Personenkreis als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Sehhilfe beliefern zu können.

 

Wir von Optik Schwaamen haben die Präqualifizierung erfolgreich durchlaufen und beraten Sie gern! Sprechen Sie uns einfach an.